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Allgemeine Lieferbedingungen für Geschäftskunden - bei Bestellungen ausserhalb des Online-Shops

1. ALLGEMEINES

Diese "Allgemeinen Lieferbedingungen" gelten für alle Verträge über den Verkauf von Produkten und das Erbringen von Dienstleistungen durch die Lindt & Sprüngli (Schweiz) AG ("Lindt") als Verkäuferin und dem Geschäftskunden als Käufer (je einzeln eine "Partei" und zusammen die "Parteien") in der Schweiz. Der Begriff "Produkte" umfasst alle verkauften Gegenstände gemäss diesen Verträgen.

Besondere Vertragsvereinbarungen zwischen den Parteien gehen vor. Mit Bestellung der Produkte sowie Dienstleistungen anerkennt der Kunde die Allgemeinen Lieferbedingungen als Vertragsbestandteil.

Die Parteien erachten Erklärungen nur als verbindlich, wenn sie schriftlich erfolgen. "Schriftlich" erfolgt eine Erklärung in einer Form, welche den Nachweis der Erklärung durch Text ermöglicht. Dies schliesst insbesondere die Übermittlung von Willenserklärungen via Telefax, E-Mail oder maschinell lesbare Datenträger mit ein.

Abweichungen von den Allgemeinen Lieferbedingungen sind nur gültig vereinbart, wenn und soweit Lindt schriftlich zustimmt. Etwaige Allgemeine Geschäfts-, Einkaufs-, Liefer- oder sonstige Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung. 

2. PRODUKTINFORMATIONEN UND OFFERTEN

Kataloge und Preislisten werden dem Kunden ausschliesslich zu Informationszwecken ausgehändigt und ihr Inhalt ist nicht Bestandteil dieser Allgemeinen Lieferbedingungen. Lindt kann die Preise oder die Liste der zum Verkauf verfügbaren Produkte ändern. Produkteinformationen in Katalogen und Preislisten gelten nicht als Zusicherungen oder Gewährleistungen in Bezug auf die Produkte. Offerten sind freibleibend. 

3. VERTRAGSABSCHLUSS

Der Kunde muss Produktbestellungen schriftlich oder elektronisch an Lindt aufgeben. Die Bestellungen müssen in Bezug auf jedes bestellte Produkt die folgenden Angaben enthalten: (i) die Produktnummer, (ii) die bestellte Menge in Verkaufseinheiten (VE) und (iii) die angeforderten Lieferdaten. Es kommen die Preise gemäss Preislisten oder Offerten von Lindt zur Anwendung. Eine Bestellung gilt als angenommen, sofern Lindt nicht innert sieben (7) Arbeitstagen widerspricht. 

4. LIEFERUNG DER PRODUKTE

Lindt beliefert den Kunden DAP (Incoterms 2010).
 
Der Kunde sendet Paletten und Normgebinde auf seine eigenen Kosten an Lindt zurück, andernfalls oder, wenn die Paletten bzw. Normgebinde beschädigt oder verschmutzt sind, ersetzt der Kunde Lindt den Neuwert der Paletten bzw. Normgebinde. Vom Kunden angeforderte Sonderverpackungen werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
 
Lindt bemüht sich, Liefertermine gemäss Auftragsbestätigung einzuhalten. Im Falle eines Lieferverzugs oder bei nicht vollständiger Lieferung steht dem Kunden weder das Recht zu, auf die nachträgliche Leistung zu verzichten, noch vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz zu verlangen. Für Express- und Direktlieferungen sowie für Lieferungen ausserhalb der vereinbarten Anliefertage erhebt Lindt Zuschläge. Diese variieren je nach Auftrag und werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Für Kleinlieferungen unter CHF 80.- erhebt Lindt einen Pauschalzuschlag von CHF 6.90.
 
Wenn Lindt ohne eigenes Verschulden nicht zur Lieferung der Produkte in der Lage ist, aufgrund höherer Gewalt oder weil Zulieferer oder andere an der Herstellung der Produkte Beteiligte ihre Verpflichtungen gegenüber Lindt nicht wie vereinbart erfüllen, ist Lindt zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Lindt erstattet dem Kunden gegebenenfalls bereits geleistete Zahlungen zurück. Allfällige Schadenersatzansprüche oder andere Ansprüche des Kunden sind, soweit gesetzlich zulässig, wegbedungen.
 
Bei ausserordentlichen Liegezeiten nach Bereitstellung der Ware (Abnahmeverzug) werden die Lindt dadurch entstehen Kosten dem Kunden in Rechnung gestellt. 

5. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN / EIGENTUMSVORBEHALT

Die zum Zeitpunkt der Bestellung durch Lindt geltende Produktpreisliste oder unterbreitete Offerte bestimmt den Rechnungspreis, sofern Lindt bei Bestellung des Kunden nicht innert sieben (7) Arbeitstagen widerspricht. Vereinbarte Preisänderungen zwischen Bestellung und Lieferungen sowie Druckfehler bleiben vorbehalten. Alle Preise verstehen sich exklusive der Mehrwertsteuer, welche zusätzlich geschuldet ist.
 
Lindt hat sich in angemessenem Umfang zu bemühen, Rechnungen für Produkte frühestens am Tag des Versands einer Bestellung auszustellen. Im Falle mehrerer Lieferungen kann eine Bestellung zu mehreren separaten Rechnungen von Lindt führen, wobei auf jeder Rechnung klar angegeben werden muss, auf welche Bestellung sie sich bezieht.
 
Der Kunde hat alle Rechnungen für Produkte innerhalb von dreissig (30) Kalendertagen ab dem Datum der Rechnung (im Folgenden als das "Fälligkeitsdatum" bezeichnet) zu zahlen. Zahlungen gelten erst beim Eingang des vollen Rechnungsbetrags ohne jegliche Abzüge in der auf der Rechnung angegebenen Währung auf dem Bankkonto, das Lindt dem Kunden separat angegeben hat, als erfolgt. Auf sämtliche Beträge, die nicht bis zum Fälligkeitsdatum bei Lindt eingehen, fallen automatisch Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozent (5%) pro Jahr an. 
Neue Bestellungen werden grundsätzlich nur ausgeführt, wenn Rechnungen vorgängiger Lieferungen vollständig und rechtzeitig beglichen sind.
 
Lindt behält sich das Eigentum an den bestellten Produkten bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Lindt ist berechtigt, in Ländern, welche ein Eigentumsvorbehaltsregister führen, den Eigentumsvorbehalt beim zuständigen Registeramt auch ohne Mitwirkung des Kunden eintragen zu lassen und während dieser Zeit zu Lasten des Kunden eine Versicherung gegen alle Risiken abzuschliessen. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Handlungen vorzunehmen und Massnahmen zu ergreifen, die zum Schutz des Eigentums von Lindt erforderlich sind. Im Falle irgendwelcher Eingriffe in die Eigentumsrechte von Lindt (z.B. durch Pfändung) hat der Kunde Lindt sofort Mitteilung zu machen. 

6. GEFAHRTRAGUNG / GEWÄHRLEISTUNG / RETOUREN

Die Gewährleistungsfrist läuft, soweit gesetzlich zulässig, am aufgedruckten Verfallsdatum ab, beträgt jedoch längstens zwölf (12) Monate ab Empfang der Produkte.
 
Der Kunde hat unverzüglich nach Erhalt die Beschaffenheit und Menge der gelieferten Produkte zu prüfen. Allfällige Mängel oder Fehllieferungen sind Lindt sofort, spätestens aber innert drei (3) Arbeitstagen nach Empfang der Produkte (bzw. seit Kenntnis bei versteckten Mängeln) schriftlich und detailliert zu melden. Bei verspäteter Meldung gelten die Lieferungen als genehmigt und es entfällt jede Gewährleistung.
 
Bei Mängeln, die rechtzeitig gemeldet wurden, erhält der Kunde gegen Rückgabe der mangelhaften Produkte gleiche, mängelfreie Produkte. Der Kunde hat die Produkte bis zur Rücksendung an Lindt unter Einhaltung der Qualitätserfordernisse gemäss Ziffer 12 zu lagern. Alle weitergehenden Gewährleistungsansprüche des Kunden sind soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.
 
Jegliche Haftung, die Lindt eventuell gemäss den vorliegenden Allgemeinen Lieferbedingungen hat, ist auf den Schaden beschränkt, der dem Kunden unmittelbar entsteht, und sie überschreitet keinesfalls die in Bezug auf die mangelhaften Produkte vom Kunden zu zahlenden bzw. gezahlten Preise.
 
Soweit dies rechtlich zulässig ist, haftet Lindt nicht für mittelbare oder Folgeschäden oder -verluste jeglicher Art oder für höhere Kosten oder Aufwendungen oder für entgangene Gewinne, Umsätze, Vertragsabschlüsse, Erträge oder Einsparungen oder für entgangenen Nutzen, und zwar unabhängig davon, ob Lindt auf die Möglichkeit solcher Verluste hingewiesen wurde.
 
Der Kunde darf die Annahme von Teillieferungen oder der einwandfreien Produkten von Lieferungen, die falsche oder beschädigte Produkte enthalten, nicht verweigern. Die Verweigerung der Annahme von falschen oder beschädigten Produkten ist zulässig. 
Mit Ausnahme der Mängelrechte gemäss dieser Ziffer werden sämtliche Mängelrechte ausgeschlossen. 

7. EINHALTUNG ANWENDBAREN RECHTS

Lindt sichert dem Kunden ausschliesslich zu, dass die Produkte, die Verpackung sowie die Kennzeichnung der Produkte mit allen in der Schweiz auf die Produkte anwendbaren Vorschriften, besonders des Lebensmittelrechts, übereinstimmen. Lindt gibt keine weitere Zusicherung oder Gewährleistung betreffend die Produkte ab. 

8. IMMATERIALGÜTERRECHTE

Lindt bzw. mit Lindt verbundene Unternehmen ("Lindt-Gruppe") behalten alle Rechte und Interessen an allen Immaterialgüterrechten der Lindt-Gruppe, wie bspw. Markenrechte, Urheberrechte, Domainnamen oder Geschäftsgeheimnisse. 

Sollten bei der Abwicklung einer Bestellung oder Lieferung Arbeitsprodukte entstehen, stehen der Lindt-Gruppe die Nutzungsrechte daran kostenlos, exklusiv und weder zeitlich, räumlich noch sachlich beschränkt zu. Der Kunde überträgt allfällige bei ihm entstehende Rechte in diesem Sinne auf die Lindt-Gruppe. 

Falls Lindt anhand von Vorgaben des Kunden Produkte bearbeitet, garantiert der Kunde, dass die Vorgaben keine Rechte Dritter verletzen. Der Kunde übernimmt Schäden/Kosten von Lindt, welche diesbezüglich geltend gemacht werden. 

9. VERTRAULICHKEIT

Die Parteien sind sich bewusst, dass sie im Zusammenhang mit der Bestellung/Lieferung der Produkte Kenntnis von nicht öffentlich bekannten, geheimen und daher vertraulich zu behandelnden Informationen in Bezug auf die jeweils andere Partei erlangen können ("Vertrauliche Informationen"). Zu diesen Vertraulichen Informationen gehören Daten zu den beteiligten Personen, Angaben über Kosten und Aufwendungen, technische Angaben, Fachwissen bezüglich Marketing und Verkauf und ähnliche Daten, auch wenn diese nicht als "vertraulich" bezeichnet sind und unabhängig auf welchem Träger sie sich befinden. Die Parteien stimmen zu, dass sie (i) Vertrauliche Informationen nur zum Zweck der Bestellung/Lieferung der Produkte nutzen, (ii) sie nicht Dritten zugänglich machen und (iii) sie mit derselben Sorgfalt behandeln, wie eigene vertrauliche Informationen von vergleichbarer Wichtigkeit. Ausgenommen von der vorstehenden Regelung sind Informationen, welche (i) eine Partei nachweislich vor Bestellung/Lieferung der Produkte erlangt hat, (ii) eine Partei rechtmässig von einem Dritten erhalten hat, der selber nicht einer Vertraulichkeitsverpflichtung unterliegt, (iii) öffentlich bekannt werden oder (iv) aus gesetzlichen Gründen bekannt gegeben werden müssen, allerdings nur dann, wenn die zur Offenlegung verpflichtete Partei die andere Partei vorher schriftlich davon benachrichtigt. 

10. DATENSCHUTZ

Informationen, die der Kunde weitergibt oder die beim Umgang mit dem Kunden erhalten werden, können von Lindt im Einklang mit den massgeblichen Datenschutzvorschriften gespeichert werden und werden von Lindt, seinen verbundenen Unternehmen, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen und Subunternehmern genutzt, um die Produkte bereitzustellen und um die Produkte und alle damit verbundenen Leistungen zu prüfen, zu entwickeln und zu verbessern, und um Lindt zu ermöglichen, dem Kunden über Marketingmaterialien massgebliche Informationen zukommen zu lassen. 

11. PRODUKTSICHERHEIT / BESCHWERDEN

Der Kunde informiert Lindt unverzüglich über Risiken, welche relevant sind für die Produktesicherheit, kommt seinen Pflichten aufgrund von Produktesicherheitsgesetzen nach und unterstützt Lindt bei der Beseitigung von Risiken. 

Der Kunde ist verpflichtet, Beschwerden von Endkonsumenten sofort an Lindt weiterzuleiten, selbst wenn kein Risiko im Sinne der Produktesicherheit besteht. 

12. QUALITÄTSERFORDERNISSE

Der Kunde hat die Produkte zu Temperaturen zwischen 12 und 18 Grad Celsius zu lagern. Die Luftfeuchtigkeit darf maximal 65% betragen. Die Produkte dürfen nicht abrupte Änderungen der Temperatur erfahren. 

Der Kunde ist verpflichtet, die Produkte separat von anderen geruchsemittierenden Waren zu lagern. 

Der Kunde hat Produkte, welche nicht unter diesen Bedingungen gelagert worden sind sowie Produkte, die gemäss angegebenen Ablaufdatum bereits abgelaufen sind oder sonstige Beschädigungen aller Art aufweisen zu entsorgen und darf diese Produkte unter keinen Umständen weiterverkaufen. Der Kunde hat, soweit die Beschädigungen/Mängel nicht von Lindt verschuldet sind, diesbezüglich keine Schadenersatzansprüche gegenüber Lindt. 

Lindt hat das Recht, die Einhaltung der Qualitätserfordernisse jederzeit zu prüfen. 

13. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND

Diese Allgemeinen Lieferbedingungen unterliegen dem materiellen Recht der Schweiz unter Ausschluss der Kollisionsnormen des Schweizerischen internationalen Privatrechts. Die Bestimmungen der Konvention der Vereinten Nationen von 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf werden hiermit ausgeschlossen. 

Sämtliche Streitigkeiten aus oder in Verbindung mit den vorliegenden Allgemeinen Lieferbedingungen unterliegen der ausschliesslichen Gerichtsbarkeit der zuständigen Gerichte am statutarischen Sitz von Lindt. Unbeschadet des Vorgenannten ist Lindt berechtigt, vor einem zuständigen Gericht einschliesslich von gemäss der eingetragenen Adresse des Kunden oder der Herkunfts- oder Zieladresse von Produktsendungen zuständigen Gerichten Unterlassungsansprüche geltend zu machen und/oder Zahlungsklagen gegen den Kunden einzuleiten. 

14. VERSCHIEDENES

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Lieferbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien werden die betreffende Bestimmung durch eine neue, dem wirtschaftlich Gewollten am ehesten gerecht werdende Vereinbarung ersetzen. 

Lindt wird nicht so gestellt, als habe Lindt auf seine Rechte oder Rechtsbehelfe jeglicher Art verzichtet, sofern dieser Verzicht nicht schriftlich erfolgt und von einem ordnungsgemäss ermächtigten Vertreter von Lindt unterzeichnet wird. Eine Verzögerung oder Unterlassung der Ausübung oder Durchsetzung eines Rechts oder Rechtsbehelfs durch Lindt stellt keinen Verzicht darauf dar. 

Der Kunde darf seine Verpflichtungen im Rahmen dieser Allgemeinen Lieferbedingungen nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Lindt abtreten oder übertragen. 

Diese Allgemeinen Lieferbedingungen treten mit Wirkung per 5. Februar 2021 in Kraft. Diese Allgemeinen Lieferbedingungen ersetzen alle unseren bisherigen allgemeinen Lieferbedingungen. Lindt behält sich jederzeitige Änderungen der Allgemeinen Lieferbedingungen vor. Diese werden dem Kunden schriftlich oder auf andere geeignete Weise bekannt gegeben und gelten ohne Widerspruch innert Monatsfrist nach Bekanntgabe der jeweiligen Änderung als genehmigt.

 

Lindt & Sprüngli (Schweiz) AG, Februar 2021